Mieter/innen-Schutzverein Münster und Umgebung e.V.

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Eis und Schnee

Wer muss bei Schnee räumen und bei Glätte und Eis streuen?

Verantwortlich ist nach der Satzung der Städte und Gemeinden der Eigentümer und Vermieter.
Schaltet er einen „Räumdienst“ ein, müssen Mieter die Kosten als Betriebskosten zahlen, vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende vertragliche Regelung.
In größeren Wohnanlagen gehört das Streuen und Räumen in aller Regel zu den Aufgaben des Hausmeisters oder ist an einen „Räumdienst“ vergeben.

Wann müssen Mieter Schnee fegen und streuen?

Nur wenn die Winterpflichten im Mietvertrag ausdrücklich auf die Mieter übertragen wurden, sind die Mieter verantwortlich.
Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer streuen und fegen oder dass der Erdgeschossbewohner verantwortlich ist.  

Hat der Mieter aber die Verpflichtung zur Schneebeseitigung übernommen muss er nur dann das Streumaterial und die Arbeitsgeräte selbst bezahlen, wenn dies ausdrücklich in seinem Vertrag so geregelt ist.

Was gilt bei Urlaub und Krankheit?

Urlaub, Krankheit oder Berufstätigkeit entbinden den Mieter nicht von seiner Streupflicht. Notfalls muss der Verpflichtete für eine Vertretung sorgen, wie Nachbarn, zu bezahlende Hilfskräfte oder ein Unternehmen, das sich auf solche Arbeiten spezialisiert hat.

Wo und wie muss geräumt werden?

Die Bürgersteige vor dem Haus und Grundstück müssen in einer Breite von mindestens 1,00 m gefegt werden.
Außerdem müssen der Hauseingang und gegebenenfalls ein schmaler Weg zu den Mülltonnen und Garagen freigeräumt werden.

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Streuen ist wichtiger als Schnee fegen. Die Winterpflichten beginnen im Allgemeinen morgens um 7.00 Uhr und enden abends um 20.00 Uhr. Notfalls, das heißt bei extremen Witterungsbedingungen, muss auch mehrfach am Tag gestreut und gefegt werden.

Wer haftet bei Unfällen durch Eis- und Schneeglätte?

Wer als Mieter oder Passant stürzt und sich verletzt, kann den Streupflichtigen auf Schadensersatz und eventuell auf Schmerzensgeld in Anspruch nehmen.
Der Vermieter muss selbst dann, wenn er die Streupflicht übertragen hat, stichprobenartig überprüfen, ob der Verpflichtete auch seinen Pflichten nachkommt. Andernfalls kann er neben dem Mieter haften.

Wer jedoch leichtfertig handelt, z.B. weil er die ungeräumte Straßenseite nutzt, obwohl die andere Seite geräumt ist, muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Welchen Versicherungsschutz gibt es?

Die Haus- und Gebäudeversicherung bietet Schutz für den Vermieter, unter Umständen aber auch für den streupflichtigen Mieter, wenn dieser die Versicherung über die jährliche Betriebskostenabrechnung zahlt. Die private Haftpflicht des verpflichteten Mieters ist ebenfalls zuständig.

Stand: 3/2020

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